P-Konto- & Kontenpfändungsrechner

P-KONTO
WAS BLEIBT MIR ÜBRIG

Ermittle, welcher Freibetrag auf deinem P‑Konto gilt und wie viel dir monatlich bleibt.

✓ Werte 2026/2027✓ Lokale Berechnung✓ Keine Speicherung im Rechner
Gültigkeitszeitraum Die verwendeten Beträge gelten vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027.
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Deine Angaben

KONTOSCHUTZ PRÜFEN.

Entscheidend ist, was bei deiner Bank tatsächlich hinterlegt ist.

Trage den Betrag ein, der im betrachteten Kalendermonat auf dem P-Konto eingeht. Ein Sollsaldo oder Dispokredit wird nicht geschützt.

Gemeint sind höchstens fünf Personen, für die du tatsächlich gesetzlichen Unterhalt gewährst oder für die du bestimmte Sozialleistungen entgegennimmst – soweit dies bescheinigt ist.

Diese Personen sind durch eine gültige Bescheinigung bei der Bank berücksichtigt?
WEITERE NACHGEWIESENE BETRÄGE

Nur den tatsächlich eingehenden und in der Bescheinigung berücksichtigten Monatsbetrag eintragen.

€ / Monat

Zum Beispiel bestimmte Sozial-, Pflege- oder gesetzlich unpfändbare Leistungen. Keine beliebigen Einnahmen eintragen.

€ / Monat

Nur den Betrag eintragen, den die Bank tatsächlich noch als geschützt führt. Der Rechner ermittelt weder Alter noch Verbrauchsreihenfolge des Übertrags.

Nur den zusätzlichen Betrag eintragen, der für den betrachteten Monat gilt und bei der Bank bereits umgesetzt wurde.

Kindergeld und weitere Zusatzbeträge sind durch Nachweis bei der Bank berücksichtigt?

Der automatische Sockelbetrag gilt nur für ein als P-Konto geführtes Einzelkonto. Erhöhungen berücksichtigt der Rechner nur, wenn du bestätigst, dass die erforderlichen Nachweise bereits bei der Bank berücksichtigt werden. Das Rechenergebnis ist keine Freigabeentscheidung.

Pauschalbeträge vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027

P-KONTO-RECHENWERTE 2026/2027.

Der automatische P-Konto-Sockelbetrag beträgt 1.590 Euro. Die nicht aufgerundete gesetzliche Basis liegt bei 1.587,40 Euro; § 899 Abs. 1 ZPO ordnet für das P-Konto die Aufrundung auf den nächsten vollen Zehnerbetrag an. Zuschläge setzen einen geeigneten Nachweis voraus.

Berücksichtigte Personen laut Nachweis Monatlicher P-Konto-Schutz
0 Personen1.590,00 €
1 Person2.187,42 €
2 Personen2.520,25 €
3 Personen2.853,08 €
4 Personen3.185,91 €
5 oder mehr3.518,74 €

Die Tabelle addiert nur die pauschalen Personenzuschläge. Kindergeld, bestimmte Sozialleistungen, einmalige Leistungen oder individuelle Freigaben können gesondert hinzukommen. Der Rechner betrifft den Kontopfändungsschutz und berechnet nicht den pfändbaren Arbeitslohn nach § 850c ZPO.

P-Konto-Bescheinigung

WANN MEHR ALS DER GRUNDBETRAG GESCHÜTZT WERDEN KANN.

Die Bank benötigt für viele Erhöhungen eine Bescheinigung oder eine Entscheidung der zuständigen Stelle.

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Unterhaltspflichten

Berücksichtigt werden können gesetzliche Pflichten, denen du tatsächlich nachkommst.

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Kindergeld

Eingehendes Kindergeld kann zusätzlich geschützt werden, wenn es korrekt nachgewiesen ist.

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Sozial- und Pflegeleistungen

Bestimmte Leistungen, Nachzahlungen oder Mehrbedarfe können den Schutz erhöhen.

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Individuelle Freigabe

Reicht die Bescheinigung nicht aus, kann ein Antrag beim Gericht oder der Vollstreckungsstelle nötig sein.

Methodik & Datenschutz

SO RECHNET DAS TOOL.

Die Berechnung ist bewusst transparent. Sie verwendet ausschließlich deine Eingaben und die für den genannten Zeitraum veröffentlichten Pauschalbeträge.

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Berechnungsweg

Rechenwert = 1.590 € Sockelbetrag + bestätigte Personenzuschläge + bestätigte Zusatzbeträge + bankseitig geschützter Übertrag + umgesetzte Zusatzfreigabe.

Für die erste berücksichtigte Person werden 597,42 €, für die zweite bis fünfte Person jeweils 332,83 € angesetzt.

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Grenzen der Rechnung

Der Rechner prüft keine Bescheinigung, keinen Kontoauszug, keine Pfändungsverfügung und keine Verrechnungsreihenfolge. Er kann insbesondere nicht beurteilen, wie lange ein Übertrag noch geschützt ist oder ob ein Sonderbetrag im Einzelfall freizugeben ist.

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Datenschutz

Der Rechnercode verarbeitet deine Eingaben lokal im Browser, setzt keine eigenen Rechner-Cookies und speichert keine Ergebnisse im Local oder Session Storage. Beim allgemeinen Seitenaufruf können unabhängig davon die in unserer Datenschutzerklärung beschriebenen technischen Daten verarbeitet werden. Analyse-, Tag-Manager- oder Sitzungsaufzeichnungstools dürfen keine Rechnerwerte oder Ergebnisdaten erfassen.

Datenschutzerklärung ansehen →
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Quellen & Prüfstand

Rechtsgrundlagen: §§ 899, 902 und 903 ZPO sowie Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, BGBl. 2026 I Nr. 80.

Fachlicher Prüfstand: 29. Juni 2026
Gültige Rechenwerte: 01.07.2026–30.06.2027

Konto bereits gepfändet?

DIE ERSTEN SCHRITTE.

  1. P-Konto beantragenBeantrage bei deiner Bank die Führung deines geeigneten Einzelkontos als Pfändungsschutzkonto und lass dir die Umsetzung bestätigen.
  2. Fristen und Buchungen prüfenBei bereits zugestellter Pfändung, gesperrtem Guthaben oder nahendem Monatsende solltest du kurzfristig fachkundige Hilfe einholen.
  3. Erhöhungen nachweisenUnterhalt, Kindergeld und weitere Leistungen bei der Bank hinterlegen.
  4. Beratung nutzenBei gesperrtem Geld, Nachzahlungen oder Sonderfällen professionelle Hilfe einschalten.

Häufige Fragen

P-KONTO EINFACH ERKLÄRT.

Was berechnet der Rechner?+

Er vergleicht dein Guthaben mit dem automatischen P-Konto-Grundschutz und den Erhöhungen, die laut deinen Angaben bereits bei der Bank hinterlegt sind.

Warum zählt Unterhalt nicht automatisch?+

Die Bank kennt deine persönliche Situation nicht automatisch. Für den erhöhten Schutz benötigt sie regelmäßig eine geeignete Bescheinigung.

Wo bekomme ich eine Bescheinigung?+

Unter anderem bei geeigneten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen, Sozialleistungsträgern, Arbeitgebern oder bestimmten rechts- und steuerberatenden Berufen.

Ist Guthaben oberhalb des Freibetrags immer verloren?+

Nicht zwingend. Je nach Herkunft des Geldes kann eine individuelle Freigabe möglich sein. Lass dich kurzfristig beraten.

Unsicher bei Bescheinigung oder Freigabe?

LASS DEINEN FALL PRÜFEN.

Bei Kontosperre, Nachzahlungen, mehreren Pfändungen, unklaren Überträgen oder abgelehnter Bescheinigung kann eine anerkannte Schuldnerberatung die konkrete Situation prüfen.

Schuldnerberatung finden
Keine Rechtsberatung oder Freigabezusage

Der Rechner ist eine unverbindliche, automatisierte Modellrechnung ohne individuelle Fallprüfung. Er ersetzt keine Beratung und keine Entscheidung der Bank, des Vollstreckungsgerichts oder der Vollstreckungsbehörde. Maßgeblich sind die jeweils geltende Rechtslage, wirksame Nachweise, Beschlüsse und die tatsächlichen Kontobuchungen.