Schätzung statt Abrechnung
Die Berechnung verwendet vereinfachte Rechenmodelle und ausgewählte Eckwerte für 2026. Individuelle ELStAM, Freibeträge, Einmalzahlungen und Sonderfälle können zu abweichenden Ergebnissen führen.
Brutto-Netto-Rechner 2026
Gib deine Gehaltsdaten ein und erhalte eine unverbindliche Schätzung deiner monatlichen Nettoauszahlung – inklusive typischer Steuern, Sozialabgaben und einer freiwilligen Budget-Orientierung.
Wichtige Hinweise vor der Berechnung
Der Rechner soll dir eine erste Größenordnung zeigen. Er ersetzt weder die amtliche Lohnsteuerberechnung noch deine tatsächliche Lohnabrechnung.
Die Berechnung verwendet vereinfachte Rechenmodelle und ausgewählte Eckwerte für 2026. Individuelle ELStAM, Freibeträge, Einmalzahlungen und Sonderfälle können zu abweichenden Ergebnissen führen.
Die Ausgabe ist keine steuerliche Auskunft, keine Nettolohnzusage und keine Grundlage für verbindliche Vertrags- oder Gehaltsentscheidungen.
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Methodik & Transparenz
Wir legen offen, welche 2026er Eckwerte verwendet werden, welche Annahmen vereinfacht sind und wann du mit Abweichungen rechnen musst.
Die Lohnsteuer wird aus dem 2026er Einkommensteuertarif und vereinfachten Steuerklassenwirkungen abgeleitet. Der vollständige amtliche Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums wird nicht in allen Einzelschritten nachgebildet. Besonders bei Steuerklasse V oder VI, Faktorverfahren, Freibeträgen und sonstigen Bezügen können größere Abweichungen entstehen.
Die Modellrechnung verwendet unter anderem 5.812,50 Euro monatliche Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung, 8.450 Euro für Renten- und Arbeitslosenversicherung, 14,6 Prozent allgemeinen GKV-Beitrag und 2,9 Prozent voreingestellten Zusatzbeitrag.
Der Arbeitnehmeranteil wird nach Bundesland, Alter und Zahl der berücksichtigten Kinder unter 25 vereinfacht modelliert. Für Sachsen gilt eine abweichende Beitragsverteilung. Tatsächliche Meldedaten des Arbeitgebers bleiben maßgeblich.
Arbeitgeber-VL werden als zusätzlicher Bezug behandelt und nicht als Barauszahlung gerechnet. Bei der bAV werden Steuer- und Sozialversicherungsgrenzen vereinfacht berücksichtigt. Für die PKV muss der eigene monatliche Zahlbetrag nach Arbeitgeberzuschuss eingetragen werden.
Nicht vollständig abgebildet werden etwa Einmalzahlungen, Boni, Dienstwagen, Sachbezüge, Kurzarbeitergeld, Midijob-Übergangsbereich, Mehrfachbeschäftigungen, eingetragene Freibeträge, Faktorverfahren, Versorgungsbezüge und individuelle Tarif- oder Kassenbesonderheiten.
Die Rechnerwerte bleiben lokal in deinem Browser. Allgemeine technische Zugriffsdaten der Website können unabhängig davon verarbeitet werden. Details findest du in der Datenschutzerklärung.
Rechenstand & Quellen
Berechnungs- und Redaktionsstand: 29. Juni 2026 · Methodik-Version: 2.0
Fehler oder unklare Ergebnisse kannst du an hellomessage@outlook.de melden. Rechtliche Informationen findest du im Impressum und in der Datenschutzerklärung.
Ergebnis verstehen
Die tatsächliche Nettoauszahlung ergibt sich aus deinen individuellen Lohnsteuermerkmalen, Sozialversicherungsdaten, Entgeltbestandteilen und der Abrechnung des Arbeitgebers. Der Rechner bildet davon nur typische Grundfälle vereinfacht ab.
Sie beeinflusst den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht automatisch die endgültige Jahressteuer.
Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag beeinflusst bei gesetzlich Versicherten den Arbeitnehmeranteil. Maßgeblich ist der Satz deiner Krankenkasse.
VL und betriebliche Altersvorsorge können Steuer, Sozialabgaben und tatsächliche Barauszahlung unterschiedlich beeinflussen. Vertrags- und Abrechnungsdetails sind entscheidend.
Der Rechner ist eine unverbindliche Modellrechnung für typische Arbeitnehmerfälle. Er stellt keine Steuerberechnung, Steuerberatung, Nettolohnzusage oder automatisierte Entscheidung dar. Maßgeblich sind deine ELStAM, Versicherungsdaten, vertraglichen Entgeltbestandteile und die tatsächliche Abrechnung deines Arbeitgebers.
Brutto und Netto einfach erklärt
Der Bruttolohn ist das Gehalt vor Steuern und Sozialabgaben. Der Nettolohn ist der Betrag, der nach den gesetzlichen und individuellen Abzügen ausgezahlt wird.
Grundgehalt, Zulagen, Boni und steuerpflichtige Sachbezüge können dazugehören.
Das ist der Auszahlungsbetrag nach Steuern und Arbeitnehmerbeiträgen.
Steuerklasse, Krankenkasse, Kinder und Beschäftigungsart verändern das Ergebnis.
Freibeträge, Grenzen und Beitragssätze können sich zum Jahreswechsel ändern.
Der Bruttolohn ist das vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt vor Abzug von Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträgen und weiteren individuellen Abzügen. Er bildet die Ausgangsbasis der monatlichen Lohnabrechnung.
Der Nettolohn ist der Betrag, der nach diesen Abzügen verbleibt. Er entspricht nicht in jedem Fall exakt dem Überweisungsbetrag, weil zusätzlich freiwillige Abzüge, Vorschüsse, Pfändungen oder vermögenswirksame Leistungen berücksichtigt werden können.
Ausgangspunkt für die Berechnung von Steuern und Sozialabgaben.
Grundlage für dein tatsächlich verfügbares Monatsbudget.
Gehaltsangebote und Arbeitsverträge nennen normalerweise den Bruttolohn. Für Miete, Lebenshaltung, Sparrate und Kredite zählt dagegen das regelmäßig verfügbare Netto. Bei Gehaltsverhandlungen solltest du deshalb beide Perspektiven berücksichtigen.
Das Brutto besteht nicht zwingend nur aus dem monatlichen Grundgehalt. Je nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Tätigkeit können weitere Bestandteile hinzukommen.
Regelmäßiges Entgelt für die vereinbarte Arbeitsleistung. Es kann als Monats-, Stunden- oder Jahresgehalt vereinbart sein.
Dazu zählen etwa Funktions-, Schicht-, Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschläge. Steuerliche Ausnahmen gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Leistungsabhängige oder variable Vergütung erhöht grundsätzlich den Bruttolohn und kann den monatlichen Nettobetrag verändern.
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Prämien werden meist gesondert abgerechnet und können in diesem Monat zu höheren Abzügen führen.
Vorteile wie Dienstwagen, Unterkunft, Verpflegung oder Warengutscheine können als geldwerter Vorteil steuer- und beitragspflichtig sein.
Bestimmte Zuschüsse, betriebliche Altersvorsorge oder vermögenswirksame Leistungen können die Abrechnung beeinflussen.
Einzelne Lohnbestandteile können steuerfrei, pauschal besteuert oder nur teilweise beitragspflichtig sein. Deshalb weist die Lohnabrechnung oft mehrere unterschiedliche Bruttowerte aus.
Die wichtigsten Abzüge bestehen aus Steuern und den Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung. Die genaue Höhe hängt von persönlichen Merkmalen, dem Einkommen und den jeweils gültigen Jahreswerten ab.
Sie ist eine monatliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Der Arbeitgeber berechnet sie anhand der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale und führt sie direkt ab.
Er wird nur erhoben, wenn die maßgebliche Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer die gesetzlichen Freigrenzen überschreitet.
Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft zahlen abhängig vom Bundesland einen Prozentsatz der Lohnsteuer.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gehören der allgemeine Beitragssatz und der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zur Abrechnung.
Der Beitrag dient der gesetzlichen Altersvorsorge und wird bei regulären Beschäftigungen grundsätzlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt.
Sie finanziert unter anderem Leistungen bei Arbeitslosigkeit und bestimmte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen.
Beitrag und Arbeitnehmeranteil hängen unter anderem von Kinderstatus, Kinderzahl, Alter und in Sachsen auch vom abweichenden Verteilungsschlüssel ab.
Möglich sind zum Beispiel betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, Vorschüsse oder Pfändungen.
Für die Lohnsteuer nutzt die Lohnabrechnung einen amtlichen Programmablaufplan. Berücksichtigt werden unter anderem Steuerklasse, Freibeträge, Kinderfreibetragsmerkmale und Höhe des steuerpflichtigen Arbeitslohns.
Sozialversicherungsbeiträge werden grundsätzlich auf das beitragspflichtige Arbeitsentgelt bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Die Sätze und Grenzen können sich zum Jahreswechsel ändern.
Der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag ist ein Orientierungswert. Entscheidend für deine Abrechnung ist der tatsächliche Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse.
Ausgangspunkt ist das steuer- und beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Davon werden die berechnete Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die persönlichen Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen.
Kinderfreibetragsmerkmale beeinflussen beim laufenden Lohnsteuerabzug in erster Linie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Ob Kindergeld oder Kinderfreibeträge im Ergebnis günstiger sind, prüft das Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung.
Bei gleichem Brutto kann das Netto je nach Krankenkasse, Kirchensteuerpflicht und Pflegeversicherungszuschlag unterschiedlich ausfallen.
Die Kombination IV/IV oder IV/IV mit Faktor verteilt den monatlichen Lohnsteuerabzug anders als III/V. Die endgültige gemeinsame Jahressteuer folgt aus der Veranlagung.
Weihnachtsgeld erhöht das Monatsbrutto. Die Abzüge werden nach den Regeln für sonstige Bezüge berechnet und können sichtbar höher ausfallen.
Zwei Personen mit identischem Bruttolohn können unterschiedliche Nettobeträge erhalten. Für eine belastbare Berechnung werden die persönlichen Abrechnungsmerkmale des jeweiligen Jahres benötigt.
Die Steuerklasse steuert den monatlichen Lohnsteuerabzug. Sie verändert nicht automatisch die endgültige tarifliche Einkommensteuer eines Jahres, sondern vor allem die Verteilung der Vorauszahlungen über die Lohnabrechnung.
| Steuerklasse | Typischer Einsatzfall | Wirkung im Lohnsteuerabzug |
|---|---|---|
| I | Ledige, geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Arbeitnehmer ohne Klasse II | Standardklasse für viele alleinstehende Beschäftigte |
| II | Alleinerziehende bei erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen | Berücksichtigt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende |
| III | Verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer in zulässiger Kombination mit V | Relativ geringer monatlicher Abzug; kann Nachzahlungen begünstigen |
| IV | Verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer; regelmäßig beide in IV | Abzug ähnlich Klasse I; Faktorverfahren kann genauer verteilen |
| V | Gegenstück zu Klasse III | Relativ hoher monatlicher Abzug |
| VI | Zweites oder weiteres lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis | Hoher Abzug, weil zentrale Freibeträge meist im ersten Job wirken |
Bei Steuerklasse IV mit Faktor wird die voraussichtliche gemeinsame Einkommensteuer auf beide Arbeitslöhne verteilt. Dadurch kann der laufende Abzug näher an der erwarteten Jahressteuer liegen als bei der Kombination III/V.
Eine günstigere monatliche Auszahlung kann später durch eine geringere Erstattung oder eine Nachzahlung ausgeglichen werden.
Bei einem Minijob kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer häufig pauschal erheben. Für Beschäftigte gelten besondere Regeln zur Rentenversicherung. Die dynamische Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich.
Der Übergangsbereich reicht 2026 von 603,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich. Beschäftigte sind sozialversicherungspflichtig, zahlen innerhalb dieses Bereichs aber einen reduzierten Arbeitnehmeranteil, der mit steigendem Einkommen zunimmt.
Teilzeit wird grundsätzlich wie andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung abgerechnet. Ein niedrigeres Brutto führt nicht proportional zu einem gleich stark niedrigeren Netto, weil Steuern progressiv berechnet werden und Abgabenregeln unterschiedlich wirken.
Bei Studierenden können Minijob, Werkstudentenprivileg oder eine reguläre Beschäftigung infrage kommen. Entscheidend sind unter anderem Arbeitszeit, Einkommen, Semesterstatus und Art der Beschäftigung. Steuerpflicht und Sozialversicherung sind getrennt zu prüfen.
Das erste Dienstverhältnis wird grundsätzlich nach einer der Steuerklassen I bis V abgerechnet. Ein weiteres lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis läuft regelmäßig über Steuerklasse VI. Bei Minijobs können abweichende Regeln gelten.
Kurzarbeitergeld ersetzt einen Teil des ausgefallenen Nettoentgelts. Es ist grundsätzlich steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann dadurch den Steuersatz auf andere steuerpflichtige Einkünfte erhöhen.
Ein Brutto-Netto-Rechner bildet die amtlichen Regeln vereinfacht oder detailliert nach. Typische Eingaben sind Bruttogehalt, Abrechnungsjahr, Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer, Krankenversicherung, Zusatzbeitrag und Kinderstatus.
Rechner können Sonderfälle, Einmalzahlungen, steuerfreie Zuschläge, betriebliche Altersvorsorge, private Krankenversicherung, mehrere Beschäftigungen oder individuelle Freibeträge nur korrekt berücksichtigen, wenn die entsprechenden Angaben vorgesehen und richtig eingegeben werden.
Ein Online-Ergebnis ist eine Orientierung. Verbindlich sind die tatsächlichen Abrechnungsdaten und die steuerliche Beurteilung des jeweiligen Falls.
Die Lohnsteuer ist im Einkommensteuergesetz geregelt. Der Arbeitgeber behält sie vom Arbeitslohn ein und führt sie an die Finanzverwaltung ab. Grundlage sind insbesondere die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.
Die Sozialversicherungspflicht richtet sich vor allem nach dem Sozialgesetzbuch. Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung haben eigene Beitragssätze, Beitragsbemessungsgrenzen und Sonderregeln.
Steuerliche Freibeträge und Sozialversicherungswerte werden regelmäßig angepasst. 2026 beträgt der steuerliche Grundfreibetrag 12.348 Euro. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2026 2,9 Prozent; die einzelne Krankenkasse kann davon abweichen.
Auch Minijobgrenze, Midijobgrenze, Beitragsbemessungsgrenzen, Pflegeversicherungsregeln und Programmablaufpläne der Lohnsteuer können sich ändern. Ein Evergreen-Artikel sollte deshalb jährlich geprüft und datumsbezogene Zahlen aktualisiert werden.
Der Bruttolohn beschreibt die vertragliche Vergütung vor Abzügen. Der Nettolohn zeigt, welcher Betrag nach Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und individuellen Abzügen verbleibt.
Für Gehaltsverhandlungen ist das Brutto die zentrale Größe. Für Haushaltsbudget, Sparen und laufende Verpflichtungen zählt dagegen das dauerhaft verfügbare Netto. Wer beide Werte versteht, kann Angebote realistischer vergleichen und finanzielle Entscheidungen besser planen.
Brutto zeigt, was du verdienst. Netto zeigt, womit du im Alltag tatsächlich rechnen kannst.
