Welche Konto-gebühren gibt es?
Ein kostenlos beworbenes Girokonto kann im Alltag trotzdem Geld kosten. Karten, Bargeld, Papierüberweisungen, Fremdwährung, Dispo oder fehlender Mindestgeldeingang entscheiden darüber, was du am Ende wirklich zahlst.
Sie kann fest sein oder von Geldeingang, Alter, Status oder Nutzung abhängen.
Karten, Buchungen, Bargeld und Papierleistungen können zusätzlich berechnet werden.
Sollzinsen können ein günstiges Konto schnell zur Kostenfalle machen.
Rechtlich entscheidend sind Vertrag, Transparenz, Zustimmung und die konkrete Gebührenklausel.
Warum „kostenlos“ nicht immer kostenlos bedeutet.
Banken dürfen für die Führung eines Girokontos grundsätzlich Entgelte verlangen. Eine allgemeine gesetzliche Obergrenze für normale Girokonten gibt es nicht. Deshalb können sich Kontomodelle stark unterscheiden.
Der monatliche Grundpreis ist nur ein Teil der Rechnung. Entscheidend ist, welche Leistungen im Paket enthalten sind und wie du das Konto tatsächlich nutzt.
Wer nur online bezahlt und selten Bargeld benötigt, kann mit einem schlanken Digitalkonto günstig fahren. Wer Filialservice, beleghafte Überweisungen, mehrere Karten oder häufige Bargeldeinzahlungen braucht, sollte stärker auf Einzelentgelte achten.
Diese Kontogebühren können entstehen.
Kontoführung
Fester Monatsbeitrag oder Gebühr, wenn ein geforderter Mindestgeldeingang nicht erreicht wird.
Karten
Kosten für Girocard, Debitkarte, Kreditkarte, Zweitkarte, Partnerkarte oder Ersatzkarte.
Bargeld
Gebühren für Fremdautomaten, Einzahlungen, Abhebungen unter einem Mindestbetrag oder Nutzung im Ausland.
Buchungen
Einzelpreise für beleghafte Überweisungen, Telefonbanking, Schecks oder bestimmte Filialaufträge.
Fremdwährung
Auslandseinsatzentgelt, Wechselkursaufschlag oder zusätzliche Automatengebühr.
Dispo und Überziehung
Zinsen auf den genutzten Dispokredit und gegebenenfalls auf eine geduldete Überziehung.
Wo sich Zusatzkosten verstecken.
| Gebühr | Typischer Auslöser | Darauf solltest du achten | Mögliche Alternative |
|---|---|---|---|
| Kontoführung | Mindestgeldeingang fehlt | Zählt Gehalt oder jeder regelmäßige Eingang? | Konto ohne Bedingung oder günstigeres Modell |
| Zweite Karte | Partner oder Familienmitglied benötigt eigene Karte | Jahrespreis und Kartentyp prüfen | Inklusivkonto oder Gemeinschaftskonto vergleichen |
| Fremdautomat | Abhebung außerhalb des Partnernetzes | Bankentgelt und mögliches Automatenentgelt trennen | Größeres Automatennetz oder Händlerauszahlung |
| Papierüberweisung | Auftrag per Formular oder Schalter | Preis pro Buchung kann hoch sein | Onlinebanking oder Banking-Terminal |
| Bargeldeinzahlung | Münzen oder Scheine einzahlen | Freibeträge, Stückzahl und Fremdbankkosten | Filialkonto mit Inklusivleistungen |
| Auslandseinsatz | Kartenzahlung außerhalb des Euroraums | Prozententgelt plus Wechselkurs | Reisekarte ohne Fremdwährungsaufschlag |
| Ersatzkarte | Verlust, Defekt oder Namensänderung | Wann ist Ersatz kostenlos? | Kartenbedingungen prüfen |
Was kostet dein Konto wirklich?
Mindestgeldeingang richtig verstehen.
Viele Banken verzichten nur dann auf die Kontoführungsgebühr, wenn monatlich ein bestimmter Betrag eingeht. Dabei ist entscheidend, was die Bank als Geldeingang anerkennt.
Manche Modelle verlangen ausdrücklich Gehalt, Lohn, Rente oder eine Sozialleistung. Andere akzeptieren jeden regelmäßigen Zahlungseingang. Eigenüberweisungen vom eigenen Zweitkonto können ausgeschlossen sein.
Prüfe außerdem, was in Monaten mit Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder schwankendem Einkommen passiert.
Teuer, überraschend oder unzulässig?
Teuer
Ein hoher Preis kann wirksam vereinbart sein. Dann hilft meist nur Verhandlung, Tarifwechsel oder Kontowechsel.
Intransparent
Ist nicht klar, wann und wofür ein Entgelt anfällt, sollte die Bank die Grundlage und Berechnung erläutern.
Möglicherweise unwirksam
Fehlt eine wirksame Vereinbarung oder verstößt die Klausel gegen geltendes Recht, kann eine Rückforderung in Betracht kommen.
Der Bundesgerichtshof entschied 2021, dass weit gefasste AGB-Klauseln unwirksam waren, nach denen Schweigen als Zustimmung zu Vertrags- und Preisänderungen gelten sollte. Eine Gebührenerhöhung wird dadurch aber nicht automatisch in jedem Fall unzulässig. Entscheidend ist, ob eine wirksame Vereinbarung vorliegt.
Der BGH bestätigte 2024, dass rechtsgrundlos vereinnahmte Entgelte grundsätzlich zurückverlangt werden können, auch wenn Kunden die erhöhten Preise längere Zeit widerspruchslos gezahlt hatten.
2025 konkretisierte der BGH die Voraussetzungen und Verjährung solcher Rückzahlungsansprüche. Ansprüche sollten deshalb nicht pauschal für beliebig lange Zeiträume berechnet werden. Bei älteren Beträgen ist eine individuelle Prüfung sinnvoll.
Nicht jede Bankleistung darf extra kosten.
Ob ein einzelnes Entgelt zulässig ist, hängt von der konkreten Klausel und der Leistung ab. Besonders prüfenswert sind Gebühren für Tätigkeiten, zu denen die Bank gesetzlich oder vertraglich ohnehin verpflichtet ist, sowie unklare Pauschalen ohne erkennbare Gegenleistung.
Auch Verwahrentgelte und sogenannte Negativzinsen wurden gerichtlich überprüft. Der BGH erklärte 2025 mehrere von Banken verwendete Klauseln zu Verwahrentgelten auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten für unwirksam.
Bei Basiskonten gilt zusätzlich: Das Entgelt für die gesetzlich vorgesehenen Basisdienste muss angemessen sein. Für normale Girokonten gibt es dagegen keine pauschale gesetzliche Preisobergrenze.
So kannst du Kontogebühren reklamieren.
Gebührenaufstellung und Grundlage anfordern
Vorname Nachname Anschrift IBAN oder Kontonummer Name der Bank Anschrift Ort, Datum Bitte um Erläuterung und Aufstellung der berechneten Kontogebühren Sehr geehrte Damen und Herren, auf meinem Konto wurden folgende Entgelte berechnet: [Datum, Buchungstext und Betrag auflisten] Bitte teilen Sie mir mit, – auf welcher vertraglichen Grundlage die jeweiligen Entgelte erhoben wurden, – welcher Preis- und Leistungsübersicht sie zuzuordnen sind, – seit wann diese Preise gelten und – wann und in welcher Form ich der zugrunde liegenden Preisvereinbarung zugestimmt habe. Bitte übersenden Sie mir außerdem die für den genannten Zeitraum maßgeblichen Preis- und Leistungsverzeichnisse. Ich bitte um Antwort bis zum [Datum, etwa 14 Tage]. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Vorname Nachname]
Gebührenerhöhung ohne erkennbare Zustimmung beanstanden
Vorname Nachname Anschrift IBAN oder Kontonummer Name der Bank Anschrift Ort, Datum Beanstandung der erhöhten Kontoführungsentgelte Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem [Datum] berechnen Sie für mein Konto ein erhöhtes Kontoführungsentgelt in Höhe von [Betrag] Euro. Eine ausdrückliche Zustimmung zu dieser Preisänderung ist mir nicht bekannt. Bitte weisen Sie nach, wann und in welcher Form eine wirksame Vereinbarung über das erhöhte Entgelt zustande gekommen sein soll. Vorsorglich widerspreche ich der weiteren Berechnung des erhöhten Entgelts, soweit hierfür keine wirksame vertragliche Grundlage besteht. Bitte prüfen Sie außerdem die seit dem [Datum] abgebuchten Mehrbeträge und erstatten Sie rechtsgrundlos vereinnahmte Entgelte auf mein Konto. Eine Aufstellung der beanstandeten Buchungen füge ich bei. Bitte antworten Sie mir bis zum [Datum]. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Vorname Nachname]
Rückzahlung konkret bezifferter Entgelte verlangen
Vorname Nachname Anschrift IBAN oder Kontonummer Name der Bank Anschrift Ort, Datum Rückforderung von Kontoführungsentgelten Sehr geehrte Damen und Herren, ich fordere die Rückzahlung der nachfolgend aufgeführten Kontoführungsentgelte, da ich für die zugrunde liegende Preisänderung keine wirksame Zustimmung feststellen kann: [Zeitraum und einzelne Beträge aufführen] Gesamtforderung: [Betrag] Euro Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [Datum] auf mein Konto mit der IBAN [IBAN]. Sollten Sie die Forderung ablehnen, bitte ich um eine nachvollziehbare Begründung unter Angabe der konkreten vertraglichen Grundlage und des Zeitpunkts meiner Zustimmung. Die Frage einer möglichen Verjährung sowie weitergehender Ansprüche bleibt einer rechtlichen Prüfung vorbehalten. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Vorname Nachname]
Tarifwechsel wegen hoher laufender Kosten anfragen
Vorname Nachname Anschrift IBAN oder Kontonummer Name der Bank Anschrift Ort, Datum Bitte um Prüfung eines günstigeren Kontomodells Sehr geehrte Damen und Herren, die laufenden Kosten meines Girokontos sind für meine tatsächliche Nutzung inzwischen zu hoch. Bitte prüfen Sie, ob Sie mir innerhalb Ihres Hauses ein günstigeres Kontomodell anbieten können. Besonders wichtig sind mir folgende Leistungen: [zum Beispiel Onlinebanking, eine Debitkarte, kostenlose Bargeldabhebungen] Bitte teilen Sie mir transparent mit, – welche monatlichen und jährlichen Kosten entstehen, – welche Bedingungen für eine Gebührenbefreiung gelten, – welche Karten enthalten sind und – welche Einzelentgelte zusätzlich anfallen können. Bitte nehmen Sie keinen Tarifwechsel ohne meine vorherige ausdrückliche Zustimmung vor. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Vorname Nachname]
So wird ein günstiges Konto unnötig teuer.
Die Gebühren-Checkliste.
Kontogebühren kurz erklärt.
Darf eine Bank Kontoführungsgebühren verlangen?
Ist ein teures Girokonto automatisch unzulässig?
Kann ich ohne Zustimmung erhöhte Gebühren zurückfordern?
Wo finde ich alle Gebühren?
Was gilt beim Basiskonto?
Wie finde ich ein günstigeres Konto?
Ein Konto ist nicht günstig, weil die Werbung es sagt.
Die entscheidende Zahl ist nicht die monatliche Grundgebühr, sondern der Preis für deine tatsächliche Nutzung.
Rechne Karten, Bargeld, Überweisungen, Fremdwährung und mögliche Dispozinsen auf ein Jahr hoch.
Ist eine Gebühr nur teuer, kann ein Tarif- oder Bankwechsel sinnvoll sein. Ist sie nicht nachvollziehbar oder möglicherweise ohne wirksame Zustimmung eingeführt worden, solltest du die Vertragsgrundlage anfordern und die Buchungen konkret beanstanden.
So vergleichst du fair – und reklamierst nicht ins Blaue hinein.
