Einlagen-sicherung So ist dein Geld geschützt.
Wenn eine Bank zahlungsunfähig wird, soll die Einlagensicherung verhindern, dass Sparer ihr gesamtes Guthaben verlieren. Der Schutz ist stark – aber nicht grenzenlos. Entscheidend sind Bank, Anlageform, Sicherungsland und Gesamtbetrag.
Gesetzlich geschützt sind grundsätzlich bis zu 100.000 Euro je Person und Kreditinstitut.
Girokonto, Tagesgeld und Festgeld bei derselben rechtlichen Bank zählen zusammen.
Bestimmte vorübergehend hohe Guthaben können in Deutschland zeitweise höher geschützt sein.
Aktien und ETF fallen nicht unter die Einlagensicherung, gehören im Depot aber grundsätzlich dem Anleger.
Was ist die Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung schützt Bankkunden, wenn ein Kreditinstitut seine fälligen Einlagen nicht mehr zurückzahlen kann. Sie springt also nicht bei normalen Kursverlusten ein, sondern bei der Zahlungsunfähigkeit einer Bank.
In Deutschland beträgt der gesetzliche Entschädigungsanspruch grundsätzlich maximal 100.000 Euro je Person und Kreditinstitut. Entscheidend ist die rechtliche Bank – nicht die Marke, App oder Zahl der Konten.
Hast du bei derselben Bank 30.000 Euro auf dem Girokonto, 40.000 Euro auf Tagesgeld und 50.000 Euro auf Festgeld, ergeben sich insgesamt 120.000 Euro. Gesetzlich geschützt wären davon grundsätzlich 100.000 Euro.
Für welche Einlagen gilt die Sicherung?
| Anlage oder Guthaben | Gesetzliche Einlagensicherung? | Wichtige Einordnung |
|---|---|---|
| Girokonto | Grundsätzlich ja | Guthaben zählt zusammen mit anderen Einlagen bei derselben Bank. |
| Tagesgeld | Grundsätzlich ja | Bis zur gemeinsamen Sicherungsgrenze pro Person und Bank. |
| Festgeld | Grundsätzlich ja | Auch gebundene Einlagen werden grundsätzlich berücksichtigt. |
| Sparbuch und Spareinlagen | Grundsätzlich ja | Entscheidend ist, dass es sich rechtlich um eine geschützte Einlage handelt. |
| Verrechnungskonto eines Depots | Grundsätzlich ja | Das dort liegende Bankguthaben ist von den Wertpapieren im Depot zu unterscheiden. |
| Namenssparbrief | Häufig ja | Inhaberschuldverschreibungen und bestimmte andere Wertpapiere sind dagegen keine Einlagen. |
| Bausparguthaben | Grundsätzlich ja | Das in der Ansparphase angesparte Guthaben ist bis zur gesetzlichen Grenze geschützt. |
| Aktien, ETF und Fondsanteile | Nein | Sie sind keine Einlagen und werden grundsätzlich als Kundenvermögen verwahrt. |
| Anleihen und Zertifikate der Bank | Nein | Hier trägst du grundsätzlich das Emittentenrisiko. |
| Kryptowerte | Nein | Sie unterliegen nicht der gesetzlichen Einlagensicherung für Bankguthaben. |
Gibt es eine höhere Einlagensicherung?
Ja – aber auf zwei unterschiedlichen Wegen.
Erstens sieht das deutsche Einlagensicherungsgesetz bei bestimmten vorübergehend hohen Guthaben eine gesetzliche Deckung von bis zu 500.000 Euro vor. Das kann beispielsweise bei Geld aus dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie, bestimmten Versicherungsleistungen oder besonderen Lebensereignissen relevant sein.
Dieser erhöhte Schutz gilt nicht dauerhaft. Voraussetzungen, Herkunft des Geldes und Fristen müssen im Entschädigungsfall nachgewiesen werden.
Zweitens existieren in Deutschland freiwillige Sicherungssysteme. Private Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken können über zusätzliche oder institutssichernde Systeme verfügen. Deren Umfang, Voraussetzungen und Rechtscharakter unterscheiden sich.
Gesetzlicher Standard
Bis 100.000 Euro je Person und Kreditinstitut.
Vorübergehend höher
Bis 500.000 Euro in gesetzlich bestimmten Sonderfällen und für begrenzte Zeit.
Freiwillige Systeme
Können zusätzlichen Schutz bieten, sind aber gesondert zu prüfen.
Gilt die Einlagensicherung in ganz Europa?
In der Europäischen Union ist die gesetzliche Schutzgrenze auf 100.000 Euro oder den Gegenwert in der jeweiligen Landeswährung harmonisiert.
Das bedeutet jedoch nicht, dass es bereits einen einzigen gemeinsamen europäischen Sicherungsfonds für alle Banken gibt. Zuständig bleibt grundsätzlich das nationale Einlagensicherungssystem des Landes, in dem die Bank ihren Sitz hat.
Nutzt du eine deutsche Niederlassung einer Bank aus einem anderen EU-Staat, kann deshalb das Sicherungssystem des Herkunftslands zuständig sein. Bei einer Tochtergesellschaft mit eigener deutscher Banklizenz kann dagegen ein deutsches System greifen.
Bei Banken außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums gelten die Regeln des jeweiligen Staates. Schutzgrenze, Auszahlung, Sprache und Durchsetzbarkeit können deutlich abweichen.
Wie wird gemeinsames Guthaben geschützt?
Bei einem echten Gemeinschaftskonto wird der Anteil grundsätzlich jedem Kontoinhaber zugerechnet. Sind zwei Personen gleichberechtigte Inhaber, kann die gesetzliche Sicherung damit regelmäßig bis zu 200.000 Euro für das gemeinsame Konto betragen.
Das setzt voraus, dass beide tatsächlich Kontoinhaber sind. Eine bloße Vollmacht erhöht die Schutzgrenze nicht.
Zusätzliche Einzelkonten derselben Personen bei derselben Bank werden jeweils mit ihrem Anteil am Gemeinschaftskonto zusammengerechnet.
160.000 Euro, zwei gleichberechtigte Kontoinhaber: rechnerisch 80.000 Euro je Person.
Person A besitzt bei derselben Bank zusätzlich 40.000 Euro.
Person A kommt auf 120.000 Euro und überschreitet damit grundsätzlich die 100.000-Euro-Grenze um 20.000 Euro.
Gilt die Einlagensicherung auch für Wertpapiere?
Nein. Aktien, ETF, Fondsanteile und andere Wertpapiere sind keine Bankeinlagen. Sie fallen deshalb nicht unter die 100.000-Euro-Einlagensicherung.
Das bedeutet aber nicht, dass sie bei einer Broker- oder Bankeninsolvenz automatisch verloren sind. Im Depot verwahrte Wertpapiere gehören grundsätzlich den Kunden und nicht der depotführenden Bank.
Im Insolvenzfall kannst du regelmäßig die Herausgabe oder Übertragung der Wertpapiere auf ein anderes Institut verlangen. Voraussetzung ist, dass die Bestände ordnungsgemäß verwahrt und zugeordnet wurden.
Bei Investmentfonds kommt hinzu, dass das Fondsvermögen rechtlich vom Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft getrennt ist. Dennoch bleibt das normale Markt- und Kursrisiko bestehen.
Depotbank fällt aus
Die Wertpapiere sollen grundsätzlich übertragen oder herausgegeben werden.
ETF verliert Wert
Kursverluste sind kein Fall der Einlagensicherung.
Geld auf Verrechnungskonto
Dieses Bankguthaben kann grundsätzlich unter die Einlagensicherung fallen.
Wie kann eine Bank insolvent werden?
Kreditausfälle
Viele Schuldner können ihre Kredite nicht zurückzahlen und die Verluste übersteigen die Kapitalpuffer.
Liquiditätskrise
Zu viele Kunden ziehen gleichzeitig Geld ab und die Bank kann kurzfristige Verpflichtungen nicht bedienen.
Zins- und Marktverluste
Wertverluste bei Anleihen oder anderen Anlagen können Eigenkapital und Liquidität belasten.
Betrug oder Fehlsteuerung
Kontrollversagen, Bilanzmanipulation oder riskante Geschäftsmodelle können eine Bank destabilisieren.
Bevor eine Bank formal insolvent wird, können Aufsichts- und Abwicklungsbehörden eingreifen. Möglich sind beispielsweise ein Moratorium, eine Übertragung von Geschäften, eine Sanierung, ein Verkauf oder eine Abwicklung.
Für private Sparer ist entscheidend, ob die Einlagen verfügbar bleiben oder ein Entschädigungsfall festgestellt wird.
Was passiert bei einer Bankeninsolvenz?
Welche Sicherungssysteme gibt es in Deutschland?
Private Banken
Gesetzliche Entschädigung über die zuständige Einrichtung; viele Institute gehören zusätzlich einem freiwilligen Fonds an.
Sparkassen-Finanzgruppe
Ein anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem soll Mitgliedsinstitute stabilisieren und Einleger schützen.
Genossenschaftsbanken
Auch hier arbeitet ein anerkanntes Institutssicherungssystem mit dem Ziel, Insolvenzen von Mitgliedsbanken zu verhindern.
Bausparen, VL und Altersvorsorge richtig einordnen.
| Produkt | Einlagensicherung? | Entscheidend ist |
|---|---|---|
| Bausparvertrag | Das angesparte Guthaben grundsätzlich ja | Die Bausparkasse und das zugehörige Sicherungssystem. |
| Vermögenswirksame Leistungen auf Banksparplan | Grundsätzlich nach der zugrunde liegenden Einlage | Nicht die Förderung, sondern die konkrete Anlageform. |
| VL in Fonds oder ETF | Nein | Wertpapier- und Fondsregeln statt Einlagensicherung. |
| Private Rentenversicherung | Nein | Versicherungsaufsicht, Sicherungsvermögen und gegebenenfalls Sicherungseinrichtungen. |
| Betriebliche Altersvorsorge | Nicht pauschal | Durchführungsweg, Arbeitgeberhaftung und jeweiliges Sicherungssystem. |
| Bundeswertpapiere | Nein | Forderung gegen die Bundesrepublik Deutschland, nicht gegen eine Bank. |
Was passiert, wenn ein Sicherungsfonds nicht reicht?
Die europäischen Einlagensicherungssysteme werden grundsätzlich durch Beiträge der Banken finanziert. Die EU-Regeln sehen außerdem alternative Finanzierungsmöglichkeiten vor, damit die garantierte Schutzgrenze nicht allein von der aktuellen Größe eines einzelnen Fonds abhängt.
Eine allgemeine, zeitlich unbegrenzte Staatsgarantie für sämtliche Bankguthaben besteht daraus jedoch nicht automatisch.
In schweren Finanzkrisen können Staaten und europäische Institutionen zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Welche Unterstützung politisch beschlossen wird, lässt sich aber nicht als individuelle Garantie für ungeschützte Guthaben behandeln.
Bankenpleiten sind selten – aber real.
In Deutschland sind Entschädigungsfälle im Verhältnis zur Zahl der Banken und Konten selten. Ganz ausschließen lassen sie sich jedoch nicht.
Ein aktuelles Beispiel ist das Bankhaus Obotritia: Die BaFin stellte 2025 den Entschädigungsfall fest. Die gesetzliche Entschädigungseinrichtung informierte die betroffenen Einleger und schützte Einlagen bis zur gesetzlichen Grenze.
Die Seltenheit eines Ereignisses ist deshalb kein Grund, Sicherungsland und Sicherungssystem zu ignorieren – besonders bei größeren Guthaben oder wenig bekannten Banken.
So prüfst du deine Bankanlage.
Einlagensicherung schützt nicht vor allem.
Inflation
Das Guthaben kann nominal sicher sein und trotzdem real an Kaufkraft verlieren.
Währungsrisiko
Ein Guthaben in Fremdwährung kann gegenüber dem Euro an Wert verlieren.
Betrug und Cyberangriffe
Phishing und nicht autorisierte Zahlungen sind keine Bankeninsolvenz und folgen anderen Haftungsregeln.
Rechts- und Länderrisiko
Außerhalb der EU können Schutzsysteme, Verfahren und Durchsetzung deutlich schwächer sein.
Einlagensicherung kurz erklärt.
Sind 100.000 Euro pro Konto geschützt?
Sind Gemeinschaftskonten bis 200.000 Euro geschützt?
Gilt die Sicherung auch für Zinsen?
Sind ETF bei einer Brokerpleite verloren?
Sind Zertifikate durch die Einlagensicherung geschützt?
Wie schnell wird entschädigt?
Sollte ich maximal 100.000 Euro pro Bank halten?
Die Einlagensicherung ist stark – wenn du die richtige Bankgrenze kennst.
Bankguthaben sind in der EU grundsätzlich bis 100.000 Euro je Person und Kreditinstitut gesetzlich geschützt.
Entscheidend ist nicht die Zahl deiner Konten, sondern die rechtliche Bank dahinter. Deshalb solltest du Guthaben bei mehreren Marken derselben Bank zusammenrechnen.
Aktien, ETF und Fonds fallen nicht unter die Einlagensicherung. Sie sind im Insolvenzfall der Depotbank jedoch grundsätzlich als Kundenvermögen herauszugeben oder zu übertragen.
Wer größere Beträge hält, sollte Sicherungssystem, Herkunftsland und mögliche Sonderregeln prüfen – und Guthaben gegebenenfalls auf mehrere eigenständige Banken verteilen.
