Pfändungsschutz 2026

P-Konto-frei-grenzeab 01.07.2026

Ab dem 1. Juli 2026 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Das bedeutet: Ein größerer Teil des Nettoeinkommens bleibt geschützt. Wichtig ist aber, die neuen Werte richtig einzuordnen – vor allem bei Unterhaltspflichten, Lohnpfändung und P-Konto.

Gültig: 01.07.2026 bis 30.06.2027§ 850c ZPOArbeitseinkommenKeine Rechtsberatung
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Überblick

Was ändert sich ab dem 1. Juli 2026?

Zum 1. Juli 2026 werden die Pfändungsfreigrenzen angehoben. Der unpfändbare Grundbetrag nach § 850c ZPO steigt auf 1.587,40 Euro monatlich. In der monatlichen Pfändungstabelle bedeutet das: Bis 1.589,99 Euro Nettoeinkommen ist bei null Unterhaltspflichten kein Betrag pfändbar.

Die neue Tabelle ist wichtig für Menschen mit Lohnpfändung, Gehaltspfändung oder Abtretungen. Sie zeigt, welcher Teil des bereinigten Nettoeinkommens geschützt bleibt und welcher Anteil grundsätzlich pfändbar sein kann.

Der wichtigste Punkt

Die Pfändungsfreigrenzen steigen. Wer betroffen ist, sollte ab Juli 2026 prüfen, ob Arbeitgeber, Bank oder pfändende Stelle die neuen Werte korrekt berücksichtigen.

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Berechne schnell, welcher Betrag nach der neuen Tabelle voraussichtlich pfändbar bleibt.

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Girokonto prüfen

Ein stabiles Girokonto ist im Alltag wichtig – besonders, wenn Zahlungseingänge geschützt werden müssen.

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Neue Werte

Die wichtigsten Freibeträge 2026/2027

Die Pfändungsfreigrenzen hängen nicht nur vom Einkommen ab, sondern auch davon, ob Unterhaltspflichten bestehen und tatsächlich Unterhalt geleistet wird. Die Bekanntmachung regelt die neuen Beträge für monatliche, wöchentliche und tägliche Auszahlung.

01

Grundbetrag

Der unpfändbare Grundbetrag steigt ab 1. Juli 2026 auf 1.587,40 Euro monatlich.

02

Tabellenstart

In der monatlichen Tabelle ist bis 1.589,99 Euro kein Betrag pfändbar. Ab 1.590,00 Euro beginnt die Pfändbarkeit.

03

Unterhalt

Für die erste unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Betrag um 597,42 Euro monatlich.

04

Weitere Personen

Für jede weitere berücksichtigte unterhaltsberechtigte Person steigt der Betrag um 332,83 Euro monatlich.

WertBis 30.06.2026Ab 01.07.2026Was bedeutet das?
Grundbetrag monatlich1.555,00 €1.587,40 €Dieser Betrag bleibt nach § 850c ZPO grundsätzlich unpfändbar.
Erste Unterhaltspflicht monatlich585,23 €597,42 €Der Schutz erhöht sich, wenn eine berücksichtigte Unterhaltspflicht besteht.
Weitere Unterhaltspflicht monatlich326,04 €332,83 €Für jede weitere Person kommt ein zusätzlicher Betrag hinzu.
Tabellenbereichalte Tabelleneue Tabelle 2026/2027Die Tabelle gilt für Auszahlungen ab dem 1. Juli 2026.
Alltag

Warum die neuen Grenzen wichtig sind

Pfändungsfreigrenzen schützen nicht vor Schulden, aber sie sichern einen Teil des Einkommens für den Lebensunterhalt. Wer arbeitet, soll trotz Pfändung weiterhin Miete, Strom, Lebensmittel, Fahrkosten und notwendige Ausgaben zahlen können.

Besonders relevant sind die neuen Werte für Menschen, deren Einkommen knapp über der bisherigen Grenze lag. Durch die Anhebung kann sich der pfändbare Betrag reduzieren. Bei Unterhaltspflichten kann sich der geschützte Anteil zusätzlich erhöhen.

01

Netto prüfen

Die Tabelle orientiert sich am pfändungsrelevanten Nettoeinkommen, nicht einfach am Bruttolohn.

02

Unterhalt klären

Unterhaltspflichten können den geschützten Betrag erhöhen, wenn sie berücksichtigt werden.

03

Tabelle nutzen

Die genaue Pfändung ergibt sich aus der Tabelle oder einem Rechner.

04

Konto schützen

Bei Kontopfändung ist zusätzlich das P-Konto wichtig.

P-Konto

Pfändungsfreigrenze ist nicht automatisch P-Konto-Freibetrag

Wichtig ist die Unterscheidung: Die Pfändungstabelle nach § 850c ZPO betrifft vor allem Arbeitseinkommen. Beim P-Konto geht es um den Schutz von Guthaben auf dem Konto. Beide Themen hängen zusammen, sind aber nicht identisch.

Wenn der Lohn bereits beim Arbeitgeber gepfändet wurde, kommt oft nur der unpfändbare Teil auf dem Konto an. Liegt zusätzlich eine Kontopfändung vor, braucht es in der Praxis ein P-Konto, damit Guthaben nicht komplett blockiert wird.

Das hilft

  • P-Konto rechtzeitig einrichten
  • Unterhaltsberechtigte nachweisen
  • Bescheinigung für erhöhte Freibeträge prüfen
  • Zahlungseingänge im Blick behalten
  • bei Unsicherheit Schuldnerberatung nutzen

Achtung

  • Pfändungstabelle ersetzt keine P-Konto-Prüfung
  • falsche Freibeträge können Geld blockieren
  • Unterhalt zählt nicht automatisch immer mit
  • Sonderzahlungen können anders behandelt werden
  • Banken prüfen Nachweise formal
Kurz gesagt

Mehr Schutz ist gut. Richtig rechnen ist besser.

Die neuen Freigrenzen erhöhen den geschützten Betrag. Entscheidend bleibt aber, dass Nettoeinkommen, Unterhaltspflichten, P-Konto und mögliche Sonderzahlungen richtig eingeordnet werden.

Rechnen statt raten

Pfändungsrechner nutzen

Die Tabelle wirkt auf den ersten Blick einfach, aber im Alltag wird es schnell komplizierter: Unterhaltspflichten, Rundungen, mehrere Einkommen, Sonderzahlungen oder abweichende Auszahlungszeiträume können das Ergebnis verändern.

Deshalb ist ein Rechner hilfreich. Er ersetzt keine individuelle Beratung, gibt aber eine schnelle Orientierung, welcher Betrag nach den neuen Pfändungsfreigrenzen ungefähr geschützt bleibt und welcher Anteil pfändbar sein kann.

Konto im Alltag

Warum ein passendes Girokonto wichtig bleibt

Auch bei Pfändung bleibt ein funktionierendes Konto zentral: Miete, Strom, Gehalt, Sozialleistungen, Lastschriften und Karten brauchen einen verlässlichen Zahlungsweg. Wer sein Konto neu prüfen möchte, sollte auf Gebühren, Karten, Bargeldversorgung, App-Qualität und mögliche P-Konto-Führung achten.

Ein Girokonto-Vergleich hilft, Kontomodelle besser einzuordnen. Besonders wichtig ist dabei Transparenz: Was kostet das Konto monatlich? Gibt es Kartengebühren? Wie funktioniert Support? Und welche Bedingungen gelten für Bargeld oder Zahlungseingänge?

FAQ

Häufige Fragen zu den neuen Pfändungsfreigrenzen

Ab wann gelten die neuen Pfändungsfreigrenzen?

Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten ab dem 1. Juli 2026 und betreffen die Pfändung von Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag ab 01.07.2026?

Der unpfändbare Grundbetrag steigt auf 1.587,40 Euro monatlich. In der Tabelle ist bis 1.589,99 Euro monatlichem Nettolohn kein Betrag pfändbar.

Was passiert bei Unterhaltspflichten?

Unterhaltspflichten können den geschützten Betrag erhöhen. Für die erste berücksichtigte Person sind ab Juli 2026 monatlich 597,42 Euro vorgesehen, für jede weitere Person 332,83 Euro.

Gilt das automatisch auch für mein P-Konto?

Nicht automatisch. Die Pfändungstabelle betrifft Arbeitseinkommen. Beim P-Konto geht es um Guthaben auf dem Konto. Für höhere Freibeträge können Nachweise oder Bescheinigungen nötig sein.

Kann ich selbst ausrechnen, was pfändbar ist?

Ja, als Orientierung. Am einfachsten ist die Nutzung eines Pfändungsrechners. Bei komplexen Fällen, mehreren Einkommen oder Sonderzahlungen sollte fachkundige Hilfe eingeholt werden.

Fazit

Die neuen Grenzen bringen mehr Luft im Alltag.

Ab dem 1. Juli 2026 bleibt bei Arbeitseinkommen ein höherer Teil geschützt. Für Betroffene ist das eine wichtige Entlastung – aber nur, wenn die neuen Werte korrekt angewendet werden. Wer betroffen ist, sollte die neue Tabelle prüfen, den Pfändungsrechner nutzen und bei Kontopfändung auch das P-Konto im Blick behalten.

§850c
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Finanzberatung dar. Pfändungsberechnungen können im Einzelfall abweichen, etwa bei Sonderzahlungen, mehreren Einkommen, Unterhaltspflichten oder gerichtlichen Entscheidungen.