Unterhaltspflichten
Berücksichtigt werden können gesetzliche Pflichten, denen du tatsächlich nachkommst.
P-Konto- & Kontenpfändungsrechner
Berechne deinen Kontoschutzbetrag fürs P-Konto mit den Werten, die vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 gelten.
Grundschutz ab 01.07.2026
Deine Angaben
Entscheidend ist, was bei deiner Bank tatsächlich hinterlegt ist.
Jetzt handeln
Dein Bankfreibetrag kann deshalb deutlich zu niedrig sein. Wende dich kurzfristig an eine anerkannte Schuldner- oder Verbraucherinsolvenzberatungsstelle. Dort kann geprüft werden, ob eine P-Konto-Bescheinigung ausgestellt werden kann.
Schuldnerberatung finden →Zusatzbeträge prüfen
Lass prüfen, welche Nachweise oder Anträge für Kindergeld, Sozialleistungen, Pflegeleistungen oder Nachzahlungen erforderlich sind.
Gesetzliche Monatsbeträge ab 1. Juli 2026
Diese Werte gelten für den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027. Unterhaltspflichten erhöhen den Kontoschutz nur, wenn sie bei der Bank nachgewiesen sind.
| Unterhaltspflichten | Monatlicher P-Konto-Schutz |
|---|---|
| 0 Personen | 1.590,00 € |
| 1 Person | 2.187,42 € |
| 2 Personen | 2.520,25 € |
| 3 Personen | 2.853,08 € |
| 4 Personen | 3.185,91 € |
| 5 oder mehr | 3.518,74 € |
Kindergeld und weitere bescheinigungsfähige Beträge können zusätzlich hinzukommen. Der Rechner zeigt den Schutz auf dem P-Konto und nicht den pfändbaren Arbeitslohn nach der Lohnpfändungstabelle.
P-Konto-Bescheinigung
Die Bank benötigt für viele Erhöhungen eine Bescheinigung oder eine Entscheidung der zuständigen Stelle.
Berücksichtigt werden können gesetzliche Pflichten, denen du tatsächlich nachkommst.
Eingehendes Kindergeld kann zusätzlich geschützt werden, wenn es korrekt nachgewiesen ist.
Bestimmte Leistungen, Nachzahlungen oder Mehrbedarfe können den Schutz erhöhen.
Reicht die Bescheinigung nicht aus, kann ein Antrag beim Gericht oder der Vollstreckungsstelle nötig sein.
Konto bereits gepfändet?
Häufige Fragen
Er vergleicht dein Guthaben mit dem automatischen P-Konto-Grundschutz und den Erhöhungen, die laut deinen Angaben bereits bei der Bank hinterlegt sind.
Die Bank kennt deine persönliche Situation nicht automatisch. Für den erhöhten Schutz benötigt sie regelmäßig eine geeignete Bescheinigung.
Unter anderem bei geeigneten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen, Sozialleistungsträgern, Arbeitgebern oder bestimmten rechts- und steuerberatenden Berufen.
Nicht zwingend. Je nach Herkunft des Geldes kann eine individuelle Freigabe möglich sein. Lass dich kurzfristig beraten.
Der Rechner dient nur der Orientierung. Maßgeblich sind Gesetz, Bescheinigung, gerichtliche oder behördliche Entscheidungen und die konkrete Umsetzung durch die Bank.
