Was ändert sich ab dem 1. Juli 2026?
Zum 1. Juli 2026 werden die Pfändungsfreigrenzen angehoben. Der unpfändbare Grundbetrag nach § 850c ZPO steigt auf 1.587,40 Euro monatlich. In der monatlichen Pfändungstabelle bedeutet das: Bis 1.589,99 Euro Nettoeinkommen ist bei null Unterhaltspflichten kein Betrag pfändbar.
Die neue Tabelle ist wichtig für Menschen mit Lohnpfändung, Gehaltspfändung oder Abtretungen. Sie zeigt, welcher Teil des bereinigten Nettoeinkommens geschützt bleibt und welcher Anteil grundsätzlich pfändbar sein kann.
Die Pfändungsfreigrenzen steigen. Wer betroffen ist, sollte ab Juli 2026 prüfen, ob Arbeitgeber, Bank oder pfändende Stelle die neuen Werte korrekt berücksichtigen.
Pfändungsrechner nutzen
Berechne schnell, welcher Betrag nach der neuen Tabelle voraussichtlich pfändbar bleibt.
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Ein stabiles Girokonto ist im Alltag wichtig – besonders, wenn Zahlungseingänge geschützt werden müssen.
Girokonten vergleichen ↗Die wichtigsten Freibeträge 2026/2027
Die Pfändungsfreigrenzen hängen nicht nur vom Einkommen ab, sondern auch davon, ob Unterhaltspflichten bestehen und tatsächlich Unterhalt geleistet wird. Die Bekanntmachung regelt die neuen Beträge für monatliche, wöchentliche und tägliche Auszahlung.
Grundbetrag
Der unpfändbare Grundbetrag steigt ab 1. Juli 2026 auf 1.587,40 Euro monatlich.
Tabellenstart
In der monatlichen Tabelle ist bis 1.589,99 Euro kein Betrag pfändbar. Ab 1.590,00 Euro beginnt die Pfändbarkeit.
Unterhalt
Für die erste unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Betrag um 597,42 Euro monatlich.
Weitere Personen
Für jede weitere berücksichtigte unterhaltsberechtigte Person steigt der Betrag um 332,83 Euro monatlich.
| Wert | Bis 30.06.2026 | Ab 01.07.2026 | Was bedeutet das? |
|---|---|---|---|
| Grundbetrag monatlich | 1.555,00 € | 1.587,40 € | Dieser Betrag bleibt nach § 850c ZPO grundsätzlich unpfändbar. |
| Erste Unterhaltspflicht monatlich | 585,23 € | 597,42 € | Der Schutz erhöht sich, wenn eine berücksichtigte Unterhaltspflicht besteht. |
| Weitere Unterhaltspflicht monatlich | 326,04 € | 332,83 € | Für jede weitere Person kommt ein zusätzlicher Betrag hinzu. |
| Tabellenbereich | alte Tabelle | neue Tabelle 2026/2027 | Die Tabelle gilt für Auszahlungen ab dem 1. Juli 2026. |
Warum die neuen Grenzen wichtig sind
Pfändungsfreigrenzen schützen nicht vor Schulden, aber sie sichern einen Teil des Einkommens für den Lebensunterhalt. Wer arbeitet, soll trotz Pfändung weiterhin Miete, Strom, Lebensmittel, Fahrkosten und notwendige Ausgaben zahlen können.
Besonders relevant sind die neuen Werte für Menschen, deren Einkommen knapp über der bisherigen Grenze lag. Durch die Anhebung kann sich der pfändbare Betrag reduzieren. Bei Unterhaltspflichten kann sich der geschützte Anteil zusätzlich erhöhen.
Netto prüfen
Die Tabelle orientiert sich am pfändungsrelevanten Nettoeinkommen, nicht einfach am Bruttolohn.
Unterhalt klären
Unterhaltspflichten können den geschützten Betrag erhöhen, wenn sie berücksichtigt werden.
Tabelle nutzen
Die genaue Pfändung ergibt sich aus der Tabelle oder einem Rechner.
Konto schützen
Bei Kontopfändung ist zusätzlich das P-Konto wichtig.
Pfändungsfreigrenze ist nicht automatisch P-Konto-Freibetrag
Wichtig ist die Unterscheidung: Die Pfändungstabelle nach § 850c ZPO betrifft vor allem Arbeitseinkommen. Beim P-Konto geht es um den Schutz von Guthaben auf dem Konto. Beide Themen hängen zusammen, sind aber nicht identisch.
Wenn der Lohn bereits beim Arbeitgeber gepfändet wurde, kommt oft nur der unpfändbare Teil auf dem Konto an. Liegt zusätzlich eine Kontopfändung vor, braucht es in der Praxis ein P-Konto, damit Guthaben nicht komplett blockiert wird.
Das hilft
- P-Konto rechtzeitig einrichten
- Unterhaltsberechtigte nachweisen
- Bescheinigung für erhöhte Freibeträge prüfen
- Zahlungseingänge im Blick behalten
- bei Unsicherheit Schuldnerberatung nutzen
Achtung
- Pfändungstabelle ersetzt keine P-Konto-Prüfung
- falsche Freibeträge können Geld blockieren
- Unterhalt zählt nicht automatisch immer mit
- Sonderzahlungen können anders behandelt werden
- Banken prüfen Nachweise formal
Mehr Schutz ist gut. Richtig rechnen ist besser.
Die neuen Freigrenzen erhöhen den geschützten Betrag. Entscheidend bleibt aber, dass Nettoeinkommen, Unterhaltspflichten, P-Konto und mögliche Sonderzahlungen richtig eingeordnet werden.
Pfändungsrechner nutzen
Die Tabelle wirkt auf den ersten Blick einfach, aber im Alltag wird es schnell komplizierter: Unterhaltspflichten, Rundungen, mehrere Einkommen, Sonderzahlungen oder abweichende Auszahlungszeiträume können das Ergebnis verändern.
Deshalb ist ein Rechner hilfreich. Er ersetzt keine individuelle Beratung, gibt aber eine schnelle Orientierung, welcher Betrag nach den neuen Pfändungsfreigrenzen ungefähr geschützt bleibt und welcher Anteil pfändbar sein kann.
Warum ein passendes Girokonto wichtig bleibt
Auch bei Pfändung bleibt ein funktionierendes Konto zentral: Miete, Strom, Gehalt, Sozialleistungen, Lastschriften und Karten brauchen einen verlässlichen Zahlungsweg. Wer sein Konto neu prüfen möchte, sollte auf Gebühren, Karten, Bargeldversorgung, App-Qualität und mögliche P-Konto-Führung achten.
Ein Girokonto-Vergleich hilft, Kontomodelle besser einzuordnen. Besonders wichtig ist dabei Transparenz: Was kostet das Konto monatlich? Gibt es Kartengebühren? Wie funktioniert Support? Und welche Bedingungen gelten für Bargeld oder Zahlungseingänge?
Häufige Fragen zu den neuen Pfändungsfreigrenzen
Ab wann gelten die neuen Pfändungsfreigrenzen?
Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten ab dem 1. Juli 2026 und betreffen die Pfändung von Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag ab 01.07.2026?
Der unpfändbare Grundbetrag steigt auf 1.587,40 Euro monatlich. In der Tabelle ist bis 1.589,99 Euro monatlichem Nettolohn kein Betrag pfändbar.
Was passiert bei Unterhaltspflichten?
Unterhaltspflichten können den geschützten Betrag erhöhen. Für die erste berücksichtigte Person sind ab Juli 2026 monatlich 597,42 Euro vorgesehen, für jede weitere Person 332,83 Euro.
Gilt das automatisch auch für mein P-Konto?
Nicht automatisch. Die Pfändungstabelle betrifft Arbeitseinkommen. Beim P-Konto geht es um Guthaben auf dem Konto. Für höhere Freibeträge können Nachweise oder Bescheinigungen nötig sein.
Kann ich selbst ausrechnen, was pfändbar ist?
Ja, als Orientierung. Am einfachsten ist die Nutzung eines Pfändungsrechners. Bei komplexen Fällen, mehreren Einkommen oder Sonderzahlungen sollte fachkundige Hilfe eingeholt werden.
