Girokonto in ein P-Konto umwandeln.
Eine Kontopfändung kann den Zugriff auf Miete, Lebensmittel und laufende Zahlungen blockieren. Mit einem Pfändungsschutzkonto sicherst du den gesetzlichen Freibetrag auf deinem Konto. Diese Anleitung zeigt dir, was du jetzt konkret tun solltest.
Beantrage die Umwandlung sofort und nachweisbar bei deiner Bank. Erfolgt sie rechtzeitig, kann der Pfändungsschutz auch für eine bereits eingegangene Kontopfändung wirken.
So läuft die Umwandlung ab.
Teile deiner Bank ausdrücklich mit, dass dein bestehendes Girokonto als P-Konto geführt werden soll.
Lass dir den Eingang bestätigen oder sende den Antrag so, dass du Zeitpunkt und Inhalt später nachweisen kannst.
Prüfe, ob der automatische Grundschutz ausreicht oder durch eine Bescheinigung erhöht werden muss.
Prüfe nach der Umstellung den verfügbaren Betrag, Lastschriften, Karten und dein Online-Banking.
In acht Schritten zum Pfändungsschutzkonto.
Prüfe, ob dein Konto bereits gepfändet ist.
Du musst nicht warten, bis eine Pfändung eingeht. Ein bestehendes Einzel-Girokonto kann vorsorglich als P-Konto geführt werden, wenn eine Kontopfändung droht.
Ist die Pfändung bereits bei der Bank eingegangen, zählt Zeit. Stelle den Antrag deshalb sofort und nicht erst, wenn die nächste Zahlung auf dem Konto erwartet wird.
- Kontostand und vorgemerkte Umsätze prüfen
- Schreiben der Bank oder des Gläubigers bereithalten
- Datum des Pfändungseingangs bei der Bank erfragen
Prüfe, ob du bereits ein anderes P-Konto hast.
Pro Person ist nur ein P-Konto zulässig. Du darfst also nicht mehrere Konten gleichzeitig mit Pfändungsschutzfunktion führen.
Ein P-Konto kann außerdem nur als Einzelkonto geführt werden. Ein Gemeinschaftskonto muss deshalb zuerst in getrennte Einzelkonten aufgeteilt werden.
- Kein zweites P-Konto parallel führen
- Gemeinschaftskonto rechtzeitig aufteilen
- Bei einem Bankwechsel die Reihenfolge genau planen
Fordere deine Bank eindeutig zur Umwandlung auf.
Eine besondere Begründung ist nicht erforderlich. Teile deiner Bank mit, dass dein bestehendes Girokonto ab sofort als Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO geführt werden soll.
Viele Banken stellen dafür ein eigenes Formular bereit. Du kannst den Antrag aber auch schriftlich oder über einen nachweisbaren digitalen Kommunikationsweg stellen.
Betreff: Umwandlung meines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit verlange ich, dass mein bei Ihnen geführtes Girokonto mit der IBAN [IBAN EINTRAGEN] gemäß § 850k ZPO als Pfändungsschutzkonto geführt wird.
Ich versichere, dass ich kein weiteres Pfändungsschutzkonto führe.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Umwandlungsverlangens sowie den Zeitpunkt, ab dem das Konto als P-Konto geführt wird.
Mit freundlichen Grüßen
[NAME]
[DATUM]
Lass dir den Antragseingang bestätigen.
Bei einer akuten Pfändung kann der genaue Zeitpunkt entscheidend sein. Sorge deshalb dafür, dass du den Eingang des Antrags bei der Bank belegen kannst.
Gibst du das Formular in einer Filiale ab, nimm eine Kopie mit und lass Datum sowie Eingang darauf bestätigen. Bei digitaler Übermittlung solltest du Nachricht und Versandbestätigung sichern.
- Kopie des unterschriebenen Antrags aufbewahren
- Eingangsbestätigung der Bank sichern
- Namen des Bankmitarbeiters und Datum notieren
Kontrolliere die Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen.
Liegt bereits eine Kontopfändung vor, muss die Bank das Girokonto spätestens innerhalb von vier Geschäftstagen nach deinem Umwandlungsverlangen als P-Konto führen.
Erfolgt die Umwandlung innerhalb eines Monats nach Eingang der Pfändung bei der Bank, kann der Schutz auf den Zeitpunkt des Pfändungseingangs zurückwirken. Warte trotzdem nicht bis zum Ende dieser Frist.
Prüfe, ob du eine P-Konto-Bescheinigung brauchst.
Der automatische Grundfreibetrag reicht nicht in jeder Lebenssituation aus. Ein höherer Schutz kann insbesondere nötig sein, wenn du gesetzlich Unterhalt leistest, Kindergeld erhältst oder bestimmte Sozialleistungen für weitere Personen entgegennimmst.
Auch bestimmte einmalige Sozialleistungen und Nachzahlungen können zusätzlich geschützt werden. Die Bank berücksichtigt solche Erhöhungsbeträge aber häufig erst, wenn du eine geeignete Bescheinigung vorlegst.
- Unterhaltspflichten und im Haushalt lebende Personen prüfen
- Kindergeld- und Sozialleistungsbescheide bereithalten
- Bescheinigung möglichst frühzeitig beantragen
- Bei der Bank eine schriftliche Bestätigung der Hinterlegung verlangen
Lass dich von einem Sollsaldo nicht abweisen.
Auch ein überzogenes Girokonto darf in ein P-Konto umgewandelt werden. Die Bank darf die Umwandlung nicht allein deshalb verweigern, weil sich das Konto im Minus befindet.
Nach dem Umwandlungsverlangen gelten besondere Regeln für neu eingehende Gutschriften. Diese sollen im Rahmen des geschützten Betrags für deinen Lebensunterhalt verfügbar bleiben und nicht einfach mit dem alten Sollsaldo verrechnet werden.
Ein bisheriger Dispokredit endet in der Regel. Das P-Konto wird auf Guthabenbasis geführt.
Prüfe Freibetrag, Zahlungen und Kontofunktionen.
Kontrolliere nach der Umwandlung, welcher Betrag im laufenden Monat verfügbar ist. Prüfe außerdem, ob Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge, Bargeldabhebungen und Online-Banking weiter funktionieren.
Die Umwandlung allein sollte dein bisheriges Kontomodell nicht grundlos verschlechtern. Kreditabhängige Leistungen wie ein Dispo oder eine klassische Kreditkarte können allerdings entfallen.
- Verfügbaren Monatsbetrag prüfen
- Bescheinigten Erhöhungsbetrag kontrollieren
- Wichtige Lastschriften und Daueraufträge beobachten
- Unberechtigte Zusatzgebühren schriftlich beanstanden
Diese Zeitpunkte sind entscheidend.
Sobald eine Pfändung droht oder bereits eingegangen ist, solltest du das Umwandlungsverlangen nachweisbar einreichen.
Bei bestehender Pfändung muss die Bank die Umwandlung spätestens innerhalb von vier Geschäftstagen vornehmen.
Die Umwandlung sollte innerhalb eines Monats nach Eingang der Pfändung bei der Bank abgeschlossen sein. Verlasse dich nicht darauf, dass dir das genaue Eingangsdatum sofort mitgeteilt wird.
Wie viel Geld könnte geschützt sein?
Der geschützte Betrag kann steigen, wenn du Unterhaltspflichten hast, Kindergeld erhältst oder bestimmte Sozialleistungen für weitere Personen entgegennimmst. Unser Rechner gibt dir eine erste Orientierung.
Kontopfändungs-Rechner starten ↗besser einschätzen
Was in besonderen Situationen gilt.
Konto ist überzogen
Auch ein Konto im Minus kann umgewandelt werden. Der alte Sollsaldo verschwindet dadurch nicht. Neue Gutschriften müssen nach der Umwandlung jedoch nach den besonderen Schutzregeln behandelt werden.
Gemeinschaftskonto
Ein Gemeinschaftskonto kann nicht als gemeinsames P-Konto weitergeführt werden. Die Kontoinhaber benötigen getrennte Einzelkonten. Der Wechsel sollte rechtzeitig vor weiteren Zahlungseingängen organisiert werden.
Bankwechsel
Du darfst nur ein P-Konto gleichzeitig führen. Beende die Schutzfunktion beim alten Konto daher erst, wenn das neue Konto eröffnet und deine Zahlungseingänge sicher umgeleitet sind.
Insolvenzverfahren
Das P-Konto kann auch während eines Insolvenzverfahrens genutzt werden. Für individuelle Freigaben oder besondere Zahlungseingänge kann zusätzliche Unterstützung durch eine Beratungsstelle oder das zuständige Gericht nötig sein.
Bei Unterhalt, Kindergeld oder Nachzahlungen beraten lassen.
Wenn du für weitere Personen Unterhalt leistest, Kindergeld erhältst oder Sozialleistungen und Nachzahlungen auf dein Konto fließen, kann der automatische Grundschutz zu niedrig sein. Eine anerkannte Schuldnerberatung kann prüfen, welche Beträge zusätzlich geschützt werden können und ob eine P-Konto-Bescheinigung ausgestellt werden kann.
Schuldnerberatung in der Nähe finden ↗Diese Fehler können Pfändungsschutz kosten.
Warte bei einer bekannten Pfändung nicht auf den nächsten Gehalts- oder Sozialleistungseingang. Stelle den Antrag sofort.
Ohne Nachweis kann später Streit über den Zeitpunkt entstehen. Lass dir den Eingang immer schriftlich bestätigen.
Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen können den geschützten Betrag erhöhen. Prüfe deinen individuellen Bedarf.
Pro Person ist nur ein P-Konto erlaubt. Ein doppelter Pfändungsschutz ist nicht zulässig.
Auf dem P-Konto zählt grundsätzlich der gesamte Zahlungseingang. Hebst du geschütztes Geld ab und zahlst es im selben Monat wieder ein, kann dadurch der Freibetrag überschritten werden.
Eine ausgestellte Bescheinigung hilft nur, wenn sie der Bank rechtzeitig vorliegt und dort tatsächlich berücksichtigt wurde.
Antrag stellen. Freibetrag prüfen. Nachweis sichern.
Die Umwandlung in ein P-Konto ist kein kompliziertes Antragsverfahren. Entscheidend ist, dass du selbst aktiv wirst, den Antrag nachweisbar stellst und prüfst, ob der automatische Grundschutz für deine persönliche Situation ausreicht.
Bei Unterhaltspflichten, Kindergeld, Sozialleistungen, Nachzahlungen oder einem bereits gesperrten Konto solltest du dir frühzeitig Unterstützung holen.
