Gesetzliche Einlagensicherung: So ist dein Geld geschützt
Sicherheit von Bankguthaben

Einlagen-sicherung So ist dein Geld geschützt.

Wenn eine Bank zahlungsunfähig wird, soll die Einlagensicherung verhindern, dass Sparer ihr gesamtes Guthaben verlieren. Der Schutz ist stark – aber nicht grenzenlos. Entscheidend sind Bank, Anlageform, Sicherungsland und Gesamtbetrag.

100.000-Euro-Grenze erklärtAktien, ETF und Depots eingeordnetStand: Juni 2026
01100.000 Euro Schutz

Gesetzlich geschützt sind grundsätzlich bis zu 100.000 Euro je Person und Kreditinstitut.

02Konten werden addiert

Girokonto, Tagesgeld und Festgeld bei derselben rechtlichen Bank zählen zusammen.

03Sonderfälle bis 500.000 Euro

Bestimmte vorübergehend hohe Guthaben können in Deutschland zeitweise höher geschützt sein.

04Wertpapiere sind anders geschützt

Aktien und ETF fallen nicht unter die Einlagensicherung, gehören im Depot aber grundsätzlich dem Anleger.

01
Grundprinzip

Was ist die Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung schützt Bankkunden, wenn ein Kreditinstitut seine fälligen Einlagen nicht mehr zurückzahlen kann. Sie springt also nicht bei normalen Kursverlusten ein, sondern bei der Zahlungsunfähigkeit einer Bank.

In Deutschland beträgt der gesetzliche Entschädigungsanspruch grundsätzlich maximal 100.000 Euro je Person und Kreditinstitut. Entscheidend ist die rechtliche Bank – nicht die Marke, App oder Zahl der Konten.

Hast du bei derselben Bank 30.000 Euro auf dem Girokonto, 40.000 Euro auf Tagesgeld und 50.000 Euro auf Festgeld, ergeben sich insgesamt 120.000 Euro. Gesetzlich geschützt wären davon grundsätzlich 100.000 Euro.

Die wichtigste RegelDie Schutzgrenze gilt pro Person und Bank. Mehrere Konten bei derselben rechtlichen Bank erhöhen die gesetzliche Sicherung nicht.
02
Welche Gelder geschützt sind

Für welche Einlagen gilt die Sicherung?

Anlage oder GuthabenGesetzliche Einlagensicherung?Wichtige Einordnung
GirokontoGrundsätzlich jaGuthaben zählt zusammen mit anderen Einlagen bei derselben Bank.
TagesgeldGrundsätzlich jaBis zur gemeinsamen Sicherungsgrenze pro Person und Bank.
FestgeldGrundsätzlich jaAuch gebundene Einlagen werden grundsätzlich berücksichtigt.
Sparbuch und SpareinlagenGrundsätzlich jaEntscheidend ist, dass es sich rechtlich um eine geschützte Einlage handelt.
Verrechnungskonto eines DepotsGrundsätzlich jaDas dort liegende Bankguthaben ist von den Wertpapieren im Depot zu unterscheiden.
NamenssparbriefHäufig jaInhaberschuldverschreibungen und bestimmte andere Wertpapiere sind dagegen keine Einlagen.
BausparguthabenGrundsätzlich jaDas in der Ansparphase angesparte Guthaben ist bis zur gesetzlichen Grenze geschützt.
Aktien, ETF und FondsanteileNeinSie sind keine Einlagen und werden grundsätzlich als Kundenvermögen verwahrt.
Anleihen und Zertifikate der BankNeinHier trägst du grundsätzlich das Emittentenrisiko.
KryptowerteNeinSie unterliegen nicht der gesetzlichen Einlagensicherung für Bankguthaben.
03
Schutz über 100.000 Euro

Gibt es eine höhere Einlagensicherung?

Ja – aber auf zwei unterschiedlichen Wegen.

Erstens sieht das deutsche Einlagensicherungsgesetz bei bestimmten vorübergehend hohen Guthaben eine gesetzliche Deckung von bis zu 500.000 Euro vor. Das kann beispielsweise bei Geld aus dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie, bestimmten Versicherungsleistungen oder besonderen Lebensereignissen relevant sein.

Dieser erhöhte Schutz gilt nicht dauerhaft. Voraussetzungen, Herkunft des Geldes und Fristen müssen im Entschädigungsfall nachgewiesen werden.

Zweitens existieren in Deutschland freiwillige Sicherungssysteme. Private Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken können über zusätzliche oder institutssichernde Systeme verfügen. Deren Umfang, Voraussetzungen und Rechtscharakter unterscheiden sich.

100K

Gesetzlicher Standard

Bis 100.000 Euro je Person und Kreditinstitut.

500K

Vorübergehend höher

Bis 500.000 Euro in gesetzlich bestimmten Sonderfällen und für begrenzte Zeit.

+

Freiwillige Systeme

Können zusätzlichen Schutz bieten, sind aber gesondert zu prüfen.

Mehr als 100.000 Euro nie nur wegen eines Werbesatzes anlegenPrüfe immer, ob der zusätzliche Schutz tatsächlich für dich, deine Bank und deine konkrete Einlage gilt.
04
EU und ausländische Banken

Gilt die Einlagensicherung in ganz Europa?

In der Europäischen Union ist die gesetzliche Schutzgrenze auf 100.000 Euro oder den Gegenwert in der jeweiligen Landeswährung harmonisiert.

Das bedeutet jedoch nicht, dass es bereits einen einzigen gemeinsamen europäischen Sicherungsfonds für alle Banken gibt. Zuständig bleibt grundsätzlich das nationale Einlagensicherungssystem des Landes, in dem die Bank ihren Sitz hat.

Nutzt du eine deutsche Niederlassung einer Bank aus einem anderen EU-Staat, kann deshalb das Sicherungssystem des Herkunftslands zuständig sein. Bei einer Tochtergesellschaft mit eigener deutscher Banklizenz kann dagegen ein deutsches System greifen.

Bei Banken außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums gelten die Regeln des jeweiligen Staates. Schutzgrenze, Auszahlung, Sprache und Durchsetzbarkeit können deutlich abweichen.

Nicht auf den Markennamen verlassenPrüfe Impressum, Banklizenz, rechtliche Gesellschaft und den Einleger-Informationsbogen. Eine deutschsprachige App bedeutet nicht automatisch deutsche Einlagensicherung.
05
Gemeinschaftskonto

Wie wird gemeinsames Guthaben geschützt?

Bei einem echten Gemeinschaftskonto wird der Anteil grundsätzlich jedem Kontoinhaber zugerechnet. Sind zwei Personen gleichberechtigte Inhaber, kann die gesetzliche Sicherung damit regelmäßig bis zu 200.000 Euro für das gemeinsame Konto betragen.

Das setzt voraus, dass beide tatsächlich Kontoinhaber sind. Eine bloße Vollmacht erhöht die Schutzgrenze nicht.

Zusätzliche Einzelkonten derselben Personen bei derselben Bank werden jeweils mit ihrem Anteil am Gemeinschaftskonto zusammengerechnet.

Gemeinschaftskonto

160.000 Euro, zwei gleichberechtigte Kontoinhaber: rechnerisch 80.000 Euro je Person.

Zusätzliches Einzelkonto

Person A besitzt bei derselben Bank zusätzlich 40.000 Euro.

Ergebnis

Person A kommt auf 120.000 Euro und überschreitet damit grundsätzlich die 100.000-Euro-Grenze um 20.000 Euro.

06
Aktien, ETF und Fonds

Gilt die Einlagensicherung auch für Wertpapiere?

Nein. Aktien, ETF, Fondsanteile und andere Wertpapiere sind keine Bankeinlagen. Sie fallen deshalb nicht unter die 100.000-Euro-Einlagensicherung.

Das bedeutet aber nicht, dass sie bei einer Broker- oder Bankeninsolvenz automatisch verloren sind. Im Depot verwahrte Wertpapiere gehören grundsätzlich den Kunden und nicht der depotführenden Bank.

Im Insolvenzfall kannst du regelmäßig die Herausgabe oder Übertragung der Wertpapiere auf ein anderes Institut verlangen. Voraussetzung ist, dass die Bestände ordnungsgemäß verwahrt und zugeordnet wurden.

Bei Investmentfonds kommt hinzu, dass das Fondsvermögen rechtlich vom Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft getrennt ist. Dennoch bleibt das normale Markt- und Kursrisiko bestehen.

DEPOT

Depotbank fällt aus

Die Wertpapiere sollen grundsätzlich übertragen oder herausgegeben werden.

ETF

ETF verliert Wert

Kursverluste sind kein Fall der Einlagensicherung.

CASH

Geld auf Verrechnungskonto

Dieses Bankguthaben kann grundsätzlich unter die Einlagensicherung fallen.

Broker ist nicht gleich BankPrüfe, bei welchem Kreditinstitut dein Verrechnungskonto geführt wird und wo die Wertpapiere tatsächlich verwahrt werden.
07
Wenn eine Bank scheitert

Wie kann eine Bank insolvent werden?

K

Kreditausfälle

Viele Schuldner können ihre Kredite nicht zurückzahlen und die Verluste übersteigen die Kapitalpuffer.

L

Liquiditätskrise

Zu viele Kunden ziehen gleichzeitig Geld ab und die Bank kann kurzfristige Verpflichtungen nicht bedienen.

Z

Zins- und Marktverluste

Wertverluste bei Anleihen oder anderen Anlagen können Eigenkapital und Liquidität belasten.

B

Betrug oder Fehlsteuerung

Kontrollversagen, Bilanzmanipulation oder riskante Geschäftsmodelle können eine Bank destabilisieren.

Bevor eine Bank formal insolvent wird, können Aufsichts- und Abwicklungsbehörden eingreifen. Möglich sind beispielsweise ein Moratorium, eine Übertragung von Geschäften, eine Sanierung, ein Verkauf oder eine Abwicklung.

Für private Sparer ist entscheidend, ob die Einlagen verfügbar bleiben oder ein Entschädigungsfall festgestellt wird.

08
Ablauf im Entschädigungsfall

Was passiert bei einer Bankeninsolvenz?

01
Aufsicht stellt Ausfall festDie zuständige Behörde stellt fest, dass die Bank fällige Einlagen nicht zurückzahlen kann.
02
Sicherungssystem wird aktivDie zuständige Entschädigungseinrichtung ermittelt die geschützten Guthaben.
03
Kunden werden kontaktiertIn Deutschland erfolgt die Kontaktaufnahme grundsätzlich durch die Entschädigungseinrichtung.
04
AuszahlungGedeckte Einlagen sollen grundsätzlich innerhalb von sieben Arbeitstagen erstattet werden.
05
MehrbeträgeNicht geschützte Beträge können als Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet werden.
06
WertpapiereDepotbestände werden grundsätzlich herausgegeben oder auf ein anderes Institut übertragen.
Keine hektische Überweisung nach Bekanntwerden einer SperreIst eine Bank bereits geschlossen oder mit einem Moratorium belegt, können Auszahlungen und Übertragungen vorübergehend eingeschränkt sein.
09
Sparkassen, Genossenschaften und private Banken

Welche Sicherungssysteme gibt es in Deutschland?

PB

Private Banken

Gesetzliche Entschädigung über die zuständige Einrichtung; viele Institute gehören zusätzlich einem freiwilligen Fonds an.

SPK

Sparkassen-Finanzgruppe

Ein anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem soll Mitgliedsinstitute stabilisieren und Einleger schützen.

VR

Genossenschaftsbanken

Auch hier arbeitet ein anerkanntes Institutssicherungssystem mit dem Ziel, Insolvenzen von Mitgliedsbanken zu verhindern.

Institutssicherung ist mehr als reine AuszahlungSie setzt früher an und soll möglichst verhindern, dass ein Mitgliedsinstitut überhaupt in die Insolvenz gerät.
10
Weitere Anlageformen

Bausparen, VL und Altersvorsorge richtig einordnen.

ProduktEinlagensicherung?Entscheidend ist
BausparvertragDas angesparte Guthaben grundsätzlich jaDie Bausparkasse und das zugehörige Sicherungssystem.
Vermögenswirksame Leistungen auf BanksparplanGrundsätzlich nach der zugrunde liegenden EinlageNicht die Förderung, sondern die konkrete Anlageform.
VL in Fonds oder ETFNeinWertpapier- und Fondsregeln statt Einlagensicherung.
Private RentenversicherungNeinVersicherungsaufsicht, Sicherungsvermögen und gegebenenfalls Sicherungseinrichtungen.
Betriebliche AltersvorsorgeNicht pauschalDurchführungsweg, Arbeitgeberhaftung und jeweiliges Sicherungssystem.
BundeswertpapiereNeinForderung gegen die Bundesrepublik Deutschland, nicht gegen eine Bank.
Der Produktmantel entscheidet„Vermögenswirksame Leistung“ oder „Altersvorsorge“ beschreibt nicht automatisch eine Sicherungsart. Entscheidend ist, worin das Geld tatsächlich angelegt wird.
11
Staatsgarantie und Systemgrenzen

Was passiert, wenn ein Sicherungsfonds nicht reicht?

Die europäischen Einlagensicherungssysteme werden grundsätzlich durch Beiträge der Banken finanziert. Die EU-Regeln sehen außerdem alternative Finanzierungsmöglichkeiten vor, damit die garantierte Schutzgrenze nicht allein von der aktuellen Größe eines einzelnen Fonds abhängt.

Eine allgemeine, zeitlich unbegrenzte Staatsgarantie für sämtliche Bankguthaben besteht daraus jedoch nicht automatisch.

In schweren Finanzkrisen können Staaten und europäische Institutionen zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Welche Unterstützung politisch beschlossen wird, lässt sich aber nicht als individuelle Garantie für ungeschützte Guthaben behandeln.

Für die private Planung zählt der gesetzliche AnspruchVerlasse dich bei Beträgen oberhalb der Sicherungsgrenze nicht auf die Erwartung, dass der Staat im Ernstfall automatisch einspringt.
12
Wie häufig scheitern Banken?

Bankenpleiten sind selten – aber real.

In Deutschland sind Entschädigungsfälle im Verhältnis zur Zahl der Banken und Konten selten. Ganz ausschließen lassen sie sich jedoch nicht.

Ein aktuelles Beispiel ist das Bankhaus Obotritia: Die BaFin stellte 2025 den Entschädigungsfall fest. Die gesetzliche Entschädigungseinrichtung informierte die betroffenen Einleger und schützte Einlagen bis zur gesetzlichen Grenze.

Die Seltenheit eines Ereignisses ist deshalb kein Grund, Sicherungsland und Sicherungssystem zu ignorieren – besonders bei größeren Guthaben oder wenig bekannten Banken.

13
Praktischer Sicherheitscheck

So prüfst du deine Bankanlage.

01
Rechtliche Bank findenImpressum, Vertragsunterlagen und Banklizenz prüfen.
02
Sicherungssystem prüfenWelches Land und welche Einrichtung sind zuständig?
03
Alle Guthaben addierenGirokonto, Tagesgeld, Festgeld und Verrechnungskonto zusammenrechnen.
04
Markenverbund beachtenMehrere Marken können zur gleichen rechtlichen Bank gehören.
05
Über 100.000 Euro verteilenBei Bedarf auf rechtlich eigenständige Banken aufteilen.
06
Sonderfall dokumentierenHerkunft vorübergehend hoher Guthaben belegen.
07
Depot und Cash trennenWertpapiere und Guthaben auf dem Verrechnungskonto getrennt beurteilen.
08
Unterlagen sichernKontoauszüge, Depotauszüge und Einleger-Informationsbogen speichern.
14
Weitere Risiken

Einlagensicherung schützt nicht vor allem.

INF

Inflation

Das Guthaben kann nominal sicher sein und trotzdem real an Kaufkraft verlieren.

FX

Währungsrisiko

Ein Guthaben in Fremdwährung kann gegenüber dem Euro an Wert verlieren.

CYB

Betrug und Cyberangriffe

Phishing und nicht autorisierte Zahlungen sind keine Bankeninsolvenz und folgen anderen Haftungsregeln.

LAW

Rechts- und Länderrisiko

Außerhalb der EU können Schutzsysteme, Verfahren und Durchsetzung deutlich schwächer sein.

Bargeld zu Hause ist nicht automatisch sichererEs kann gestohlen, zerstört oder durch Inflation entwertet werden und erwirtschaftet keine Zinsen.
15
Häufige Fragen

Einlagensicherung kurz erklärt.

Sind 100.000 Euro pro Konto geschützt?
Nein. Die Grenze gilt grundsätzlich pro Person und rechtlicher Bank. Mehrere Konten werden zusammengerechnet.
Sind Gemeinschaftskonten bis 200.000 Euro geschützt?
Bei zwei gleichberechtigten Kontoinhabern kann sich grundsätzlich eine Deckung von jeweils 100.000 Euro ergeben. Weitere Einzelkonten bei derselben Bank werden angerechnet.
Gilt die Sicherung auch für Zinsen?
Bis zum maßgeblichen Stichtag aufgelaufene Zinsen werden grundsätzlich zusammen mit dem Guthaben berücksichtigt, insgesamt jedoch nur bis zur Deckungsgrenze.
Sind ETF bei einer Brokerpleite verloren?
Grundsätzlich nein. Depotwerte gehören regelmäßig dem Kunden und sollen herausgegeben oder übertragen werden. Kursverluste bleiben davon unberührt.
Sind Zertifikate durch die Einlagensicherung geschützt?
Nein. Zertifikate sind Schuldverschreibungen des Emittenten und tragen dessen Ausfallrisiko.
Wie schnell wird entschädigt?
Gedeckte Einlagen sollen grundsätzlich innerhalb von sieben Arbeitstagen erstattet werden.
Sollte ich maximal 100.000 Euro pro Bank halten?
Für eine einfache Sicherheitsstrategie ist das sinnvoll. Sonderregeln oder freiwillige Systeme können mehr Schutz bieten, sollten aber konkret geprüft werden.
Kontenvergleich-Fazit

Die Einlagensicherung ist stark – wenn du die richtige Bankgrenze kennst.

Bankguthaben sind in der EU grundsätzlich bis 100.000 Euro je Person und Kreditinstitut gesetzlich geschützt.

Entscheidend ist nicht die Zahl deiner Konten, sondern die rechtliche Bank dahinter. Deshalb solltest du Guthaben bei mehreren Marken derselben Bank zusammenrechnen.

Aktien, ETF und Fonds fallen nicht unter die Einlagensicherung. Sie sind im Insolvenzfall der Depotbank jedoch grundsätzlich als Kundenvermögen herauszugeben oder zu übertragen.

Wer größere Beträge hält, sollte Sicherungssystem, Herkunftsland und mögliche Sonderregeln prüfen – und Guthaben gegebenenfalls auf mehrere eigenständige Banken verteilen.